Allgemeine Geschäftsbedingungen
Von ET Webstudio – Erik Fischer
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen ET Webstudio (Erik Fischer)
(Auftragnehmer) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Der Geltung
abweichender AGB des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
1. Vertragsgegenstand
Die Leistungen des Auftragnehmers sind im jeweiligen Angebot abschließend beschrieben. Die Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Datenverarbeitung auf einer Website obliegt dem Auftraggeber als Verantwortlichem. Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Beratung, insbesondere hinsichtlich Datenschutz, Impressum oder rechtlicher Pflichtangaben. Wartungsleistungen oder Pflichten zur Pflege oder zu Updates müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1. Die Entwürfe und Testlinks dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

2.2. Bei Verstoß gegen Punkt 2.1. hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Diese wird auf den tatsächlich entstandenen Schaden angerechnet.

2.3. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen vertraglich festgelegten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

2.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2.5. Der Auftragnehmer hat das Recht, auf dem/den Vertragsgegenstand/-ständen als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der für die Erstellung des jeweiligen Werks vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. Dieser Schaden wird auf die erhöhte Vergütung angerechnet.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Die Vergütungen verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug. Alle Zahlungsmodalitäten – inklusive Stundensätze, Pauschalen, Zahlungsfristen sowie ggf. Abschlagszahlungen oder Ratenzahlungen – sind im jeweiligen Angebot geregelt und bilden die Grundlage der Zusammenarbeit.

3.2. Die im Angebot genannten Preise gelten als unverbindlicher Kostenvoranschlag, sofern keine Festpreise vereinbart wurden.

3.3. Die Vergütung berechnet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zu den Stundensätzen, welche im Angebot genannt sind. Die dortigen Endpreise sind als Kostenvoranschlag zu verstehen. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 60 Euro zzgl. MwSt. pro Stunde berechnet.

3.4. Die Vergütungen sind bei Abnahme der Leistung fällig. Werden Leistungen in Teilen abgenommen, so sind Teilvergütungen in Abschlägen zu zahlen.

3.5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei längeren Projekten Abschlagsrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu stellen. Diese Teilzahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist fällig.

3.6. Zusätzlich können Material- und Betriebskosten entstehen, die nach Abschluss der Zusammenarbeit in einer separaten Rechnung aufgeführt werden. Der Kunde wird über diese zusätzlichen Kosten vor Vertragsunterzeichnung informiert.
4. Leistungszeitraum, Fristen
4.1. Der Leistungszeitraum sowie alle Fristen zur Erbringung der vereinbarten Leistungen richten sich ausschließlich nach den Angaben im jeweiligen Angebot oder Projektvertrag. Beginn und Dauer der Leistungserbringung setzen voraus, dass alle zur Durchführung notwendigen Informationen, Inhalte und Unterlagen vom Auftraggeber rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden. Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.
5. Haftung für Drittanbieter
5.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen Drittanbieter hinzuzuziehen. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Nach Übergabe übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung oder Haftung für die von Drittanbietern erbrachten Leistungen.
6. Eigentum, Rückgabepflicht
6.1. An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Auftragnehmer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Herausgabepflicht des Auftragnehmers nach Abschluss des Vertrages besteht nicht.

6.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
7. Herausgabe von Daten
7.1. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, über die Lieferung der Inhalte der Website hinaus Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

7.2. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Auftragnehmers verändert werden. § 69d UrhG bleibt hiervon unberührt.

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

7.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung zu unterhalten.

7.5. Der Auftragnehmer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die durch die Verletzung der Pflicht zur Datensicherung entstanden sind.
8. Korrektur, Produktionsüberwachung
8.1. Der Auftraggeber erhält vor Veröffentlichung eine finale Vorschau zur Freigabe. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese abzunehmen.

8.2. Soll der Auftragnehmer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Auftragnehmer die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
9. Haftung, Endabnahme
9.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen sowie für fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Das gilt auch für Schäden, die aus einer Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

9.2. Die unverlangte Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

9.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

9.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Die Parteien vereinbaren, dass der Auftraggeber entsprechende Recherchen unternimmt.

9.5. Nach Abschluss des Projekts stellt der Auftragnehmer das Projekt zur Abnahmeprüfung. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung in Textform beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, Rechte Dritter
10.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er eine Änderung zu beauftragen und die Mehrkosten zu tragen.

10.2.Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer nach einer entsprechenden Behinderungsanzeige eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

10.3.Der Auftraggeber haftet dafür, dass von ihm bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Sollte der Auftragnehmer wegen der Verwendung der vom Auftraggeber bereit gestellten Inhalte von dritter Seite in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber auf Anfrage unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen Weisung über das weitere Vorgehen zu erteilen. Sollte der Auftraggeber die Ansprüche als berechtigt ansehen, hat er dem Auftragnehmer sämtlichen Schaden zu ersetzen, welcher diesem durch die Inanspruchnahme Dritter entsteht. Sollte der Auftraggeber die Ansprüche als unberechtigt ansehen, hat er den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von jeglichen Kosten, Auslagen und Forderungen freizustellen.
11. Salvatorische Klausel
11.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Anwendung.
Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand Frankfurt. Es findet deutsches Recht
Stand: 01.05.2025